Arbeitsbegleitende Maßnahmen
Arbeitsbegleitende Maßnahmen (ABM) sind fester Bestandteil des Angebots von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im Schwerbehindertengesetz (SGB IX) und in der Werkstättenverordnung (WVO) verankert.
Die Maßnahmen dienen der Erhaltung und Weiterentwicklung bereits erworbener Fähigkeiten, sowie der Persönlichkeitsentfaltung unserer Beschäftigten.
Durch eine jährliche Bedarfserhebung können unsere Werkstattbeschäftigten und ihre Betreuer mitbestimmen welche Angebote sie sich wünschen.
Die Eisinger Werkstätte bietet Arbeitsbegleitende Maßnahmen z.B. in den Bereichen:
- Arbeitsbezogene Qualifizierung und Fortbildung
- Wahrnehmung und Kommunikation (Einzel- und Gruppenberatung)
- Bewegung und Sport
- Entspannungsangebote
- Musisch-kreative Angebote, z.B. das Kunstatelier
- Inklusionsprojekte, z.B. Betriebsbesichtigungen
Darüber hinaus nutzen unsere Beschäftigten die Vorteile der Einbindung unserer Werkstatt in die Gesamteinrichtung des St. Josefs-Stiftes mit ihren Fachdiensten und Veranstaltungsmöglichkeiten,
z.B. in den Bereichen:
- Heilpädagogik
- Psychologie
- Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie
- Therapeutisches Reiten
- Bedarfsgerechte Erwachsenenbildung/Volkshochschule (VHS)
- Harfengruppe und Theater