Werkstattrat

  • Der Werkstattrat besteht aus 5 Vertretern, die in der Werkstatt einen Arbeitsplatz mit Assistenz haben.
  • Die Vertreter werden alle 4 Jahre von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt.
  • Eine Vertrauensperson begleitet den Werkstattrat bei seiner Arbeit.
  • Der Werkstattrat achtet darauf, dass die Werkstatt-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) eingehalten wird.
  • Der Werkstattrat nimmt Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegen.
  • Er trifft sich regelmäßig mit dem Leiter der Werkstatt und bespricht die Probleme und Vorschläge.
  • Die Vertreter treffen sich regelmäßig mit den Werkstatträten aus Unterfranken um Erfahrungen auszutauschen.
  • Einmal im Jahr gibt es eine Vollversammlung, wo über die Arbeit des Werkstattrates informiert wird.

Wenn Sie Fragen haben, so können Sie sich gerne an den ersten Vorsitzenden Mario V. wenden!

Mario V. – Mario V. ist Erster Vorsitzender des Werkstattrats

Erster Vorsitzender des Werkstattrates
St. Josefs-Stift