Wir sind Geschäftspartner

für Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungsbetriebe

Als Geschäftspartner streben wir eine kontinuierliche und kundenorientierte Zusammenarbeit an.
Deshalb können Sie von uns erwarten:

  • Sorgfältige Kalkulation
  • Qualitativ einwandfreie Arbeitsausführung
  • Zuverlässige Termineinhaltung

Kalkulation und Preisgestaltung entsprechen der des freien Wettbewerbes.

Die Löhne der Beschäftigten müssen aus dem Produktionserlös gezahlt werden, d.h. die Höhe des Entgeltes hängt weitgehend von unseren Umsätzen ab.
Neben einer angemessenen Arbeit ist der Lohn ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität unserer Beschäftigten.

Kosten sparen – Eine Zusammenarbeit mit uns lohnt sich für Sie

Sie sparen:

  • Raumkosten
  • Investitionskosten
  • Ausgleichsabgabe

Ausgleichsabgabe  –  Preisvorteil bis zu 50%

Unsere Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine anerkannte Einrichtung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes.

Sie können somit bis zu 50% des Rechnungsbetrages auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. Des weiteren ist von der Finanzbehörde anerkannt, dass wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§51 ff AO dienen. Daher kommt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur der verminderte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% zum Tragen.

Übrigens: Für den Transport steht uns ein 7,5 t-LKW zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an! Wir erteilen gerne individuelle Auskunft.