Berufsbildungsbereich
Neu aufgenommene Beschäftigte – meist sind dies Schulabgänger – durchlaufen bei uns zunächst den Berufsbildungsbereich. Diese Qualifizierungsmaßnahme dauert maximal 27 Monate und ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB) und der Werkstättenverordnung (WVO) geregelt.
Der Hauptauftrag besteht darin, berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, soziale und lebenspraktische Kompetenzen aufzubauen und weiter zu entwickeln. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen.
Ziel des Berufsbildungsbereiches
Das übergeordnete Ziel des Berufsbildungsbereiches ist die optimale Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch individuelle Bildungsplanumsetzung. Alle Maßnahmen gründen auf Prinzipien der Erwachsenenbildung und der Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung sowie einem handlungsorientierten Grundkonzept.
Der Berufsbildungsbereich gliedert sich zeitlich wie folgt:
Eingangsverfahren (3 Monate)
- Einleben in die Werkstatt
- Erfassen der Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Erstellen eines individuellen Eingliederungsplanes
Grundkurs (Orientierungsphase, 12 Monate)
- Grundkenntnisse in verschiedenen Tätigkeitsfeldern der
Werkstatt in Theorie und Praxis - Erprobung von Aufträgen aus dem Arbeitsbereich
- Praktika in Arbeitsgruppen
- Begleitende Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung
- Ausbildungsgeld: 117,- Euro, monatlich
Aufbaukurs (Qualifizierungsphase, 12 Monate)
- Die im Grundkurs erworbenen beruflichen Kenntnisse
in ausgewählten Bereichen vertiefen - Ausbildungsgeld: 117,- Euro, monatlich
Ist danach keine Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich, wechselt der Beschäftigte in eine unserer Arbeitsgruppen. Dort erhält er einen Mindestlohn von 80,- Euro. Hinzu kommt ein leistungsbezogener Betrag. Dieser wird nach unserem hauseigenen Bewertungssystem ermittelt.
Zusätzlich bekommt jeder Beschäftigte im Arbeitsbereich ein monatliches Arbeitsförderungsgeld von 26,- Euro.
Alle Beschäftigen sind kranken- und rentenversichert.